IM TRAUERFALL

Bei einem Todesfall im häuslichen Umfeld benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach Untersuchung den Tod feststellen und eine entsprechende Bescheinigung (Leichenschauschein) ausstellen. Liegt diese vor, dürfen wir die Abholung und Überführung sowie die Versorgung des Verstorbenen vornehmen. Alle Schritte vor und nach der Abholung sowie einen Termin zum Beratungsgespräch können Sie jederzeit telefonisch mit uns vereinbaren: 06174/1345.

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, im Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung des Leichenschauscheins. Rufen Sie uns in diesem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wichtige Unterlagen, die Sie im Sterbefall bitte bereithalten:

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
• Personalausweis
• Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit rechtskräftigem
   Scheidungsurteil, bei Verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten)
• Leichenschauschein (bei Sterbefall im Haus)
• Willenserklärung des Verstorbenen (nur bei gewünschter Seebestattung)
• Rentennummern der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Zusatzrenten und
   Pensionen
• Mitgliedskarte der Krankenkasse
• Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
• Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte).

 
Sollten einige Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich.


   
   

Pietät Fischer
Hauptstr. 32
61462 Königstein

Telefon: 06174/1345
Telefax: 06174/21260
info@fischer-koenigstein.de

     
   
 
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